De-minimis Förderprogramm.

Jetzt Staatgeld sichern.

Am 24. Februar 2011 um 18:00 Uhr erfahren Sie alles über das Förderprogramm „De-minimis” und lernen die Vielzahl an Fördermöglichkeiten näher kennen. Zudem nehmen wir uns gern die Zeit, um Sie ausführlich zu beraten.

Bitte faxen Sie uns das ausgefüllte Formular (unter Downloads) an 05108 9191-91 zurück.

 

Starten Sie mit finanzieller Unterstützung vom Staat:
Fördermittel beantragen und in die Zukunft investieren.

Maximale Unterstützung. Minimaler Aufwand.
Das Förderprogramm „De-minimis“ im Überblick.

Lukrative Aussichten für inländische Unternehmen im Güterkraftverkehr: Das Förderprogramm „De-minimis“ ist am 1. November 2010 in die nächste Runde gestartet. Es dient der Unterstützung deutscher Fuhrunternehmen im europäischen Wettbewerb sowie dem Ausgleich der Mautbelastung.

Vom selbstständigen Trucker bis zum Großunternehmer.
Wer kann davon profitieren und in welchem Umfang?

An „De-minimis“ können alle Unternehmen teilnehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr nach § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sind.

Prinzipiell gilt:

Jeder Lkw > 12 t, der zum 31.10.2010 auf Ihr Unternehmen zugelassen war, wird mit 2.000 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme für jedes Unternehmen liegt bei 33.000 Euro.*


Ungeahnte Möglichkeiten ausschöpfen.
Was kann gefördert werden?


Zu unterscheiden ist zwischen drei Förderkategorien:

1. Fahrzeugbezogene Maßnahmen (bis zu 3.600 Euro),
z.B. Wartungsverträge, ergonomische Fahrersitze, Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters, Ersatzbeschaffung von Leuchtmitteln und Spiegeln
2. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (bis zu 2.500 Euro),
z.B. Telematik-Systeme, Hard- und Software von Kommunikationslösungen (z.B. FleetBoard)
3. Personenbezogene Maßnahmen (bis zu 1.400 Euro),
z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung, Berufsbekleidung, Prämien für wirtschaftliches Fahren

      Je Maßnahme werden bis zu 90% der Kosten erstattet,
      maximal jedoch der jeweilige Förderhöchstbetrag.
     
Gern beraten wir Sie zu der Vielzahl an förderfähigen Themen.


Schritt für Schritt zur vollen Finanzspritze.
Wie erhalte ich die staatliche Förderung?

Die Antragsfrist endet am 31.03.2011. Damit auch Ihr Unternehmen von „De-minimis“ profitieren kann, müssen Sie bis dahin lediglich den Förderantrag korrekt ausfüllen und absenden. Sobald der Antrag beim BAG eingegangen ist, können Sie Ihre Fördermittel sinnvoll einsetzen (frühestens jedoch am 1.1.2011). Selbstverständlich steht es Ihnen frei, mit den Maßnahmen erst dann zu beginnen, wenn über den Antrag auf Förderung entschieden wurde und Ihnen die konkrete Zuwendungshöhe bekannt ist. Mehr Informationen finden Sie unter: www.bag.bund.de. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!

Verwendungsnachweise nicht vergessen!
Wie erfolgt die Auszahlung der Zuwendung?

Für die Erstattung der Kosten je geförderte Maßnahme muss dem BAG bis zum 31.03.2012 jeweils ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Es wird dringend empfohlen, Verwendungsnachweise mehrerer voneinander getrennter Maßnahmen
gleichzeitig beim BAG einzureichen.

Wer zu lange wartet, geht vielleicht leer aus.
Jetzt schnell den Antrag stellen.

Die Fördermittel sind begrenzt – sichern Sie sich schnell Ihr Staatgeld! Von der Beantragung der Fördermittel bis zum Ausfüllen der Verwendungsnachweise: Wir unterstützen Sie gern.

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